Genocide alert

BÜNDNIS 90/GRÜNE - Klassenbeste mit Auszeichnung

Das Wahlprogramm von Bündnis90 Grüne wurde von Genocide Alert mit einer 1- (noch sehr gut) bewertet, womit sich die Grünen deutlich positiv von der sonstigen Parteienkonkurrenz abheben. Es wird nicht nur ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs eingegangen, sondern auch ausführlicher als bei allen anderen Parteien Bezug genommen auf die Schutzverantwortung zur Verhinderung von Massenverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Wenig zu klagen gibt es auch bei konkreten Bereichen des internationalen Menschenrechtsschutzes. So verurteilen die Grünen nicht nur explizit die Verwendung sexueller Gewalt als Kriegswaffe in Krisengebieten wie Darfur und dem Kongo, sondern unterstreichen auch das Menschenrecht auf Nahrung und Gesundheit.
Des Weiteren lassen es sich die Grünen nicht nehmen, auch international tätige Konzerne, Banken, Fonds und Rohstoffhändler an ihre menschenrechtliche Verantwortung zu erinnern. In Bezug auf den internationalen Menschenrechtsschutz ist das Wahlprogramm der Grünen ausführlich, fundiert und richtungsweisend. Kurz und knapp: An diesem Wahlprogramm können sich die anderen Parteien ein Beispiel nehmn. Herzlichen Glückwunsch zum verdienten ersten Platz!

Am Wahlprogramm von B90/Grüne
konnen sich die anderen Parteien ein Beispiel nehmen.

Zeugnis der Grünen


Auszüge aus dem Wahlprogramm

Um mehr Klimaschutz, mehr Gerechtigkeit, mehr Freiheit, mehr Menschenrechte und mehr Frieden zu erreichen, müssen wir die Idee Europas erneuern und die EU stärken. (…) Frieden und Menschenrechte brauchen ein Europa, das sich in die Weltpolitik einmischt und sichJürgen Trittin Spitzenkandidat für die Grünen glaubwürdig für die Durchsetzung der Menschenrechte einsetzt. Wir kämpfen für eine starke Europäische Union als globale Akteurin, die bei den Menschenrechten vorangeht, zur Vorreiterin beim Klimaschutz und bei der Umsetzung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen wird und für den Frieden in der Welt eintritt. (S. 203)

Der Handel mit Rohstoffen darf nicht zu Lasten von Menschenrechten gehen. Die Förderung von Rohstoffen muss an Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung und Menschenrechte in den Exportländern gebunden werden. (S. 206)

Das Recht auf Nahrung ist Menschenrecht, das auch durch verbindliche Regeln des Welthandels durchgesetzt werden muss. (S. 207)

Gesundheit ist ein Menschenrecht. Menschen in Entwicklungsländern müssen einen Zugang zu preiswerten lebensnotwendigen Medikamenten haben. Dies darf nicht durch einen überzogenen Patentschutz behindert werden. (S. 207)

Auch transnationale Unternehmen, Banken, Fondsgesellschaften und Pensionsfonds müssen Verantwortung tragen und an verbindliche Menschenrechts- und Umweltstandards gebunden werden. Wir wollen mehr Transparenz, die Sicherung hoher internationaler Umweltstandards und einen besseren Schutz der Menschenrechte bei der Vergabe von Exportkreditbürgschaften (Hermesbürgschaften). (S. 208)

Bei Menschenrechtsverletzungen darf es keinen Rabatt geben, weder wegen wirtschaftlicher, politischer noch angeblicher religiöser Interessen. Doppelte Standards lehnen wir strikt ab. Menschenrechte gelten für alle Menschen, überall und jederzeit. Sie sind unteilbar. Jeder Infragestellung treten wir entschieden entgegen. Millionen von Menschen kämpfen weltweit täglich um ihr Überleben, gegen Unterdrückung, Ausbeutung, Krieg, Hunger und Verwüstung. Damit finden wir uns nicht ab. Wir wollen die Ursachen von Angst, Not, Unfreiheit und Gewalt bekämpfen und nicht bei den Symptomen stehen bleiben. Deshalb ist unsere gesamte Politik an den Menschenrechten ausgerichtet. Wir setzen uns insbesondere ein gegen Folter, Todesstrafe, willkürliche Verhaftungen und gegenRenate Künast Spitzenkandidat für die Grünen Rassismus, Versklavung, sexuelle Ausbeutung und Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechtes oder der sexuellen Orientierung. (S. 211)

Grüne Menschenrechtspolitik erschöpft sich nicht in dem wichtigen Einsatz für einzelne Verfolgte, sondern setzt auf Dialog und drängt auf strukturelle Verbesserungen, für die Verwirklichung der Menschenrechte hier und an anderen Orten der Welt. Mit autoritären Regimen darf es keinen Schulterschluss geben. Damit Menschenrechte auch wirklich durchgesetzt und kontrolliert werden können, müssen die internationalen Menschenrechtsinstitutionen der UN, des Europarats, der EU und der OSZE gestärkt werden. Der Internationaler Strafgerichtshof ist ein Meilenstein zur Bekämpfung der Straflosigkeit von Menschenrechtsverbrechen. Wir wollen den Weltstrafgerichtshof weiter stärken und setzen uns dafür ein, dass die Tatbestände, die er verhandeln kann, ausgeweitet werden. Eine Fortentwicklung des Völkerrechts im globalen Dialog ist notwendig, wie etwa durch die auf dem Weltgipfel 2005 beschlossene "Responsibility to Protect". Wir müssen Konzepte für wirksame völkerrechtliche Schutzmechanismen entwickeln: Wo ein Staat seine BürgerInnen vor Völkermord oder schwersten Menschenrechtsverletzungen nicht schützen kann oder will, stehen die UN in der Verantwortung und ist als einzige legitimiert, über die Ausgestaltung eines Mandats und die Mittel zu entscheiden. Die Schutzverantwortung ist zu allererst eine Verantwortung zur Prävention und kennt weder einen Automatismus zur humanitären Intervention noch gar einen Freibrief zum Krieg. Sanktionen sind an völkerrechtlich verbindliche Regeln gebunden. (S. 212)

In Kriegen wie im Kongo oder in Darfur sind Frauen und Mädchen systematisch Massenvergewaltigungen ausgesetzt. Sexualisierte Gewalt wird als Kriegswaffe eingesetzt. Ohne Frauen auf allen Ebenen und in allen Fragen der Krisenprävention und Konfliktbewältigung einzubeziehen, ist kein Frieden zu machen. Die UN-Resolutionen 1325 und 1820 zur Förderung der Partizipation von Frauen, zur Stärkung der Rechte und zum Schutz von Frauen gegen die vielfältigen Formen von Gewalt müssen deshalb konsequent durchgesetzt werden. (S. 213)

Für jeden Auslandseinsatz muss es ein völkerrechtliches und parlamentarisches Mandat, klare Einsatzregeln und die Einbettung in eine Friedenskonsolidierung sowie politische Konfliktlösung geben. Die politischen Ziele müssen klar definiert, realistisch und überprüfbar sein. Auslandseinsätze dienen der Politikunterstützung und dürfen nicht zum Politikersatz werden. Sie sollen nicht ein spezifisches Gesellschaftssystem überstülpen. Das Handeln von SoldatInnen in Auslandseinsätzen muss vorbehaltlos an die Grund- und Menschenrechte gebunden sein. (S. 215)

Quelle: http://www.gruenepartei.de/cms/files/dokbin/295/295495.wahlprogramm_komplett_2009.pdf