BÜNDNIS 90/GRÜNE - Klassenbeste mit Auszeichnung
Das Wahlprogramm von Bündnis90
Grüne wurde von Genocide Alert mit
einer 1- (noch sehr gut) bewertet,
womit sich die Grünen deutlich positiv
von der sonstigen Parteienkonkurrenz
abheben. Es wird nicht
nur ausdrücklich auf
die Notwendigkeit
einer Unterstützung
des Internationalen
Strafgerichtshofs
eingegangen, sondern auch ausführlicher
als bei allen anderen Parteien
Bezug genommen auf die Schutzverantwortung
zur Verhinderung von
Massenverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und Kriegsverbrechen.
Wenig zu
klagen gibt es auch bei konkreten
Bereichen des internationalen Menschenrechtsschutzes.
So verurteilen
die Grünen nicht nur explizit die
Verwendung sexueller Gewalt als
Kriegswaffe in Krisengebieten wie
Darfur und dem Kongo, sondern unterstreichen auch das Menschenrecht
auf Nahrung und Gesundheit.
Des Weiteren lassen es sich die
Grünen nicht nehmen, auch international
tätige Konzerne, Banken,
Fonds und Rohstoffhändler an ihre
menschenrechtliche
Verantwortung
zu erinnern.
In Bezug auf den
internationalen
Menschenrechtsschutz ist das Wahlprogramm
der Grünen ausführlich,
fundiert und richtungsweisend. Kurz
und knapp: An diesem Wahlprogramm
können sich die anderen Parteien ein Beispiel nehmn. Herzlichen
Glückwunsch zum verdienten
ersten Platz!
Am Wahlprogramm von B90/Grüne
konnen sich die anderen Parteien
ein Beispiel nehmen.
Auszüge aus dem Wahlprogramm
Um mehr Klimaschutz, mehr
Gerechtigkeit, mehr Freiheit, mehr
Menschenrechte und mehr Frieden
zu erreichen, müssen wir die Idee
Europas erneuern und die EU
stärken. (…) Frieden und Menschenrechte
brauchen ein Europa, das sich
in die Weltpolitik einmischt und sich
glaubwürdig für die Durchsetzung
der Menschenrechte einsetzt. Wir
kämpfen für eine starke Europäische
Union als globale Akteurin, die bei
den Menschenrechten vorangeht, zur
Vorreiterin beim Klimaschutz und bei
der Umsetzung der Entwicklungsziele
der Vereinten Nationen wird und für
den Frieden in der Welt eintritt. (S.
203)
Der Handel mit Rohstoffen darf nicht
zu Lasten von Menschenrechten
gehen. Die Förderung von Rohstoffen
muss an Rechtsstaatlichkeit, gute
Regierungsführung und Menschenrechte
in den Exportländern gebunden
werden. (S. 206)
Das Recht auf Nahrung ist Menschenrecht,
das auch durch
verbindliche Regeln des Welthandels
durchgesetzt werden muss. (S. 207)
Gesundheit ist ein Menschenrecht.
Menschen in Entwicklungsländern
müssen einen Zugang zu preiswerten
lebensnotwendigen Medikamenten
haben. Dies darf nicht durch einen
überzogenen Patentschutz behindert
werden. (S. 207)
Auch transnationale Unternehmen,
Banken, Fondsgesellschaften und
Pensionsfonds müssen Verantwortung
tragen und an verbindliche
Menschenrechts- und Umweltstandards
gebunden werden. Wir wollen
mehr Transparenz, die Sicherung
hoher internationaler Umweltstandards
und einen besseren Schutz der
Menschenrechte bei der Vergabe von
Exportkreditbürgschaften
(Hermesbürgschaften). (S. 208)
Bei Menschenrechtsverletzungen
darf es keinen Rabatt geben, weder
wegen wirtschaftlicher, politischer
noch angeblicher religiöser Interessen.
Doppelte Standards lehnen wir
strikt ab. Menschenrechte gelten für
alle Menschen, überall und jederzeit.
Sie sind unteilbar. Jeder Infragestellung
treten wir entschieden entgegen.
Millionen von Menschen kämpfen
weltweit täglich um ihr Überleben,
gegen Unterdrückung, Ausbeutung,
Krieg, Hunger und Verwüstung.
Damit finden wir uns nicht ab. Wir
wollen die Ursachen von Angst, Not,
Unfreiheit und Gewalt bekämpfen
und nicht bei den Symptomen stehen
bleiben. Deshalb ist unsere gesamte
Politik an den Menschenrechten ausgerichtet.
Wir setzen uns insbesondere
ein gegen Folter, Todesstrafe,
willkürliche Verhaftungen und gegen
Rassismus, Versklavung, sexuelle
Ausbeutung und Diskriminierung
aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit,
des Geschlechtes oder der sexuellen
Orientierung. (S. 211)
Grüne Menschenrechtspolitik
erschöpft sich nicht in dem wichtigen
Einsatz für einzelne Verfolgte,
sondern setzt auf Dialog und drängt
auf strukturelle Verbesserungen, für
die Verwirklichung der Menschenrechte
hier und an anderen Orten der
Welt. Mit autoritären Regimen darf es
keinen Schulterschluss geben. Damit
Menschenrechte auch wirklich durchgesetzt
und kontrolliert werden
können, müssen die internationalen
Menschenrechtsinstitutionen der UN,
des Europarats, der EU und der OSZE
gestärkt werden. Der Internationaler
Strafgerichtshof ist ein Meilenstein
zur Bekämpfung der Straflosigkeit
von Menschenrechtsverbrechen. Wir
wollen den Weltstrafgerichtshof
weiter stärken und setzen uns dafür
ein, dass die Tatbestände, die er
verhandeln kann, ausgeweitet
werden. Eine Fortentwicklung des
Völkerrechts im globalen Dialog ist
notwendig, wie etwa durch die auf
dem Weltgipfel 2005 beschlossene
"Responsibility to Protect". Wir
müssen Konzepte für wirksame völkerrechtliche
Schutzmechanismen
entwickeln: Wo ein Staat seine BürgerInnen
vor Völkermord oder schwersten
Menschenrechtsverletzungen
nicht schützen kann oder will, stehen
die UN in der Verantwortung und ist
als einzige legitimiert, über die Ausgestaltung
eines Mandats und die
Mittel zu entscheiden. Die Schutzverantwortung
ist zu allererst eine
Verantwortung zur Prävention und
kennt weder einen Automatismus zur
humanitären Intervention noch gar
einen Freibrief zum Krieg. Sanktionen
sind an völkerrechtlich
verbindliche Regeln gebunden. (S.
212)
In Kriegen wie im Kongo oder in
Darfur sind Frauen und Mädchen
systematisch Massenvergewaltigungen
ausgesetzt. Sexualisierte Gewalt
wird als Kriegswaffe eingesetzt.
Ohne Frauen auf allen Ebenen und in
allen Fragen der Krisenprävention
und Konfliktbewältigung einzubeziehen,
ist kein Frieden zu machen. Die
UN-Resolutionen 1325 und 1820 zur
Förderung der Partizipation von
Frauen, zur Stärkung der Rechte und
zum Schutz von Frauen gegen die
vielfältigen Formen von Gewalt
müssen deshalb konsequent durchgesetzt
werden. (S. 213)
Für jeden Auslandseinsatz muss es
ein völkerrechtliches und parlamentarisches
Mandat, klare Einsatzregeln
und die Einbettung in eine
Friedenskonsolidierung sowie politische
Konfliktlösung geben. Die politischen
Ziele müssen klar definiert,
realistisch und überprüfbar sein.
Auslandseinsätze dienen der Politikunterstützung
und dürfen nicht zum
Politikersatz werden. Sie sollen nicht
ein spezifisches Gesellschaftssystem
überstülpen. Das Handeln von SoldatInnen
in Auslandseinsätzen muss
vorbehaltlos an die Grund- und Menschenrechte
gebunden sein. (S. 215)
Quelle:
http://www.gruenepartei.de/cms/files/dokbin/295/295495.wahlprogramm_komplett_2009.pdf

